Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahlbenachrichtigungen 

Aktuell werden in der Gemeinde die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Spätestens bis zum 2. Februar 2025 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. 

Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Kirchheim am Ries (Telefon 07362 956900, ) in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht. 

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim am Ries zu finden.

 

Briefwahlunterlagen und Wahlschein beantragen 

Wer Briefwahl für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl beantragen möchte, kann dies bereits jetzt der Gemeindeverwaltung mitteilen. 

Die Antragstellung ist wie folgt möglich:

  • digital, über einen Link auf unserer Homepage in der Rubrik „Rathaus und Service“, „Bundestagswahl 2025„

  • Rückseite der Wahlbenachrichtungen ausfüllen, unterschreiben und im Rathaus in Kirchheim am Ries abgeben

  • per E-Mail an

  • auf dem Postweg an die Gemeinde Kirchheim am Ries, Wahlamt, Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries 

     

    Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025 beginnen. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel voraussichtlich nicht vor diesem Datum an die Gemeinde geliefert werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

Weitere Meldungen

Der Jahresrückblich 2024 ist da!

Digitaler Bauantrag

Umstellung ist zum 1. Januar 2025 erfolgt Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, ...