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Grundsteuerreform

Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2025

In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert zum ersten Mal auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Hierzu wurden Sie vom Finanzamt aufgefordert, Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Anhand dieser Daten wurde vom Finanzamt der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag ermittelt. In aller Regel sind Ihnen diese Bescheide (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) vom Finanzamt bereits zugestellt worden.

Gemäß Hebesatzsatzung der Gemeinde Kirchheim am Ries wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 590 v. H. und für die Grundsteuer B (für die Grundstücke) auf 470 v.H. erstmals für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Der Gemeinderat hat sich klar zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Das bedeutet, dass die Gemeinde gegenüber dem Vorjahr auf Mehreinnahmen verzichtet. Die Aufkommensneutralität bezieht sich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Bei einer aufkommensneutralen Gestaltung wird es zu Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen kommen.

Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem entsprechenden Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich der neue Jahresbetrag zur Grundsteuer ab 2025. (Steuermessbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag)

Die Gemeindeverwaltung hat alle vom Finanzamt bis einschließlich 10.01.2025 erhaltenen Daten verarbeitet. Diese Daten der Finanzverwaltung sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheid).  Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Gemeinde Kirchheim am Ries ist an den Grundsteuermessbescheid (Grundsteuermessbetrag) des Finanzamtes gebunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie beim Finanzamt bereits Einspruch eingelegt oder Änderungen beantragt haben. Sobald wir Änderungsmitteilungen vom Finanzamt erhalten, werden wir diese wieder von Amts wegen bearbeiten.

Sollten Sie von uns keinen Bescheid erhalten, liegen uns vom Finanzamt noch keine Daten vor. Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an Frau Beate Geiger, Zimmer 4, Tel.: 07362-95690-14 oder beate.geiger(@)kirchheim-am-ries.de.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 erhalten die Abgabepflichtigen zusätzlich zu den Grundsteuerbescheiden 2025 als Beilage. Außerdem finden Sie alle wichtigen Informationen unter www.Grundsteuer-BW.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

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